Archivpolitik in der Ära des Verbots
Nikita Petrov berichtet über die derzeitigen Arbeitsbedingungen für Historiker in Archiven, über das Verfahren gegen ihren Kollegen in Archangelsk, und über das Bestreben, in der GUS ein einheitliches Procedere im Umgang mit Archiven zu erreichen und keine „überflüssigen“ Informationen über die Vergangenheit zu deklassifizieren und freizugeben. Welche Gefahr droht den Historikern – können sie ihren Beruf verlieren und/oder ihre Freiheit?
Nikita Petrov ist Historiker, Dr. habil. und Mitarbeiter der Gesellschaft „MEMORIAL“
Derzeit läuft in Archangelsk der Prozess gegen den Historiker Michail Suprun, der Recherchen im Archiv durchgeführt hatte. Er hatte Angaben über Repressionsopfer zusammengestellt und wird jetzt beschuldigt, deren Privatsphäre verletzt zu haben. Wird sich dieses Verfahren auch auf die Arbeit anderer Historiker auswirken, die beruflich mit Archiven zu tun haben?
Petrov: Wenn man bedenkt, wie das Verfahren verlaufen ist – ungeachtet der Proteste russischer Historiker (ihr offener Brief blieb ohne Reaktion) und der Proteste aus dem Ausland –, dann wird klar, dass es hier in erster Linie nicht um Bestrafung geht, sondern um eine Demonstration. Neben Suprun steht ja auch der MVD-Oberst Aleksandr Dudarev vor Gericht, der nach Auffassung der Anklage dem Historiker keinen Zugang zum Archiv hätte gewähren dürfen. Selbst wenn beide Angeklagten freigesprochen werden, ist das dennoch ein schwerwiegender Präzedenzfall, der das Klima beim Zugang zu den Archiven bestimmt. Unter Historikern und Archivmitarbeitern, Staatsbediensteten ebenso wie Behördenangestellten, hat dies bereits Angst ausgelöst: Es bedeutet, dass man jetzt jedem Historiker das Leben verderben kann. Nicht, dass man morgen alle Historiker einsperren wird, aber es ist offensichtlich, dass damit ein Zeichen gesetzt werden sollte.
Was ist das für ein Zeichen? Was wird Suprun – und indirekt russischen Historikern – zur Last gelegt, die Informationen über Fakten (und das sind auch persönliche Informationen) zusammenstellen?
Artikel 137 des russischen Strafgesetzbuches („Verletzung der Unantastbarkeit des Privatlebens“), nach dem Suprun angeklagt wird, ist an sich schon äußerst undurchsichtig und schwammig.
Teil 1 von Art. 137 des StGB der RF betrifft die „Gesetzwidrige Sammlung oder Verbreitung von Informationen über das Privatleben einer Person, die zu ihrer persönlichen oder familiären Privatsphäre gehören, ohne ihre Einwilligung, sowie die Verbreitung dieser Informationen in öffentlichen Auftritten, öffentlich vorgestellten Werken oder Massenmedien.“
Was Privatsphäre ist, das ist nicht genau definiert. In Moskau wäre es kaum zu einem derartigen Verfahren gekommen – das hätte doch zu viel Aufsehen erregt. Aber Archangelsk wurde zu einer Art Versuchsballon. Ich glaube nicht, dass es eine direkte Anweisung eines höheren Regierungsfunktionärs gab, den Historiker anzuklagen und die Arbeit in den Archiven zu verbieten. Das ist eher eine Eigeninitiative von lokalen, regionalen Beamten, aber diese haben einen Instinkt dafür, was in der Luft liegt. Generell war die Stimmung in Wissenschaftskreisen im Hinblick auf ihre Möglichkeiten, in Archiven zu arbeiten, gedrückt und pessimistisch: Nicht nur, dass die Machthaber die Archive nicht freigeben und Informationen nicht offenlegen wollen – vielmehr wird gar nicht ernsthaft versucht, die Vergangenheit aufzuklären. Natürlich gibt es Deklarationen, Erklärungen und schöne Worte, wie wichtig historische Erkenntnis und die Überwindung der totalitären Vergangenheit sind, aber konkrete Ergebnisse gibt es nicht. Die konkreten Fakten – wie etwa dieses Strafverfahren – stehen in krassem Widerspruch zu den Deklarationen.
Die Tendenz in der russischen Entwicklung ist im Vergleich zur Zeit der Perestrojka genau entgegengesetzt: Von der Freiheit zur Unfreiheit, von Erlaubnissen zu Verboten, von eindeutigen und verständlichen Aussagen hin zu Andeutungen und Selbstzensur. Zur Selbstzensur kommt es auch bei Historikern. Es steht für sie nicht dafür, über manche Themen zu schreiben– es ist zwar nicht verboten, aber man lässt es besser sein.
Kürzlich gab es noch eine weitere Nachricht, die die Archive betrifft – eine Art Vereinbarung innerhalb der GUS über eine einheitliche gemeinsame Archivpolitik. Was ist von dieser Initiative zu erwarten?
Nach 1991 hatte jedes Land, das bis dahin der UdSSR angehört hatte, eine eigene Archivpolitik und eine eigene Gesetzgebung dazu. Versuche, das Procedere bei der Deklassifizierung, d. h. der Freigabe der sowjetischen Dokumente miteinander abzustimmen (in Wirklichkeit, den Prozess der Deklassifizierung zu bremsen), gab es in der GUS schon auf bilateraler Ebene. Beispielsweise wurde am 20. Januar 2003 eine Vereinbarung zwischen Russland und Belarus zur Regelung der Deklassifizierung unterzeichnet.
Die genaue Bezeichnung der neuen und umfangreicheren Vereinbarung lautet „Abkommen zur Revision des Geheimhaltungsgrads von Informationen, die in der UdSSR unter Geheimhaltung standen, in den Mitgliedsstaaten der GUS“. Soweit mir bekannt, haben Belarus, Armenien, Tadzhikistan und Uzbekistan unterschrieben, die Ukraine und Moldova bisher noch nicht, und ich hoffe sehr, dass sie es auch nicht tun werden. Ukrainische Historiker haben heftig dagegen protestiert, und die Ukraine hat das bisher hinausgezögert. Die Ukraine ist ohnehin ein Sonderfall. Als Staat existiert sie seit 1991. Für die Zeit davor haben ukrainische Gesetze keine Geltung. Deshalb sind auch Sperrvermerke auf Dokumenten in der Ukraine aus der Zeit vor 1991 sinnlos und gesetzwidrig. Das nationale Gesetz über das Staatsgeheimnis gilt nicht für Dokumente eines anderen Staates – also nicht für die der UdSSR. Und in ukrainischen Archiven liegen sehr viele interessante Dokumente. Es ist kein Zufall, dass ausländische Historiker, die sich mit der sowjetischen Periode befassen, am liebsten in der Ukraine, in Bischkek oder Baku arbeiten. Da ist der Zugang zu Archiven viel leichter als in Russland. Jedenfalls war es bisher so. Was russische Historiker betrifft, so habe ich noch nichts davon gehört, dass sie protestiert hätten. Das ist auch verständlich — bei uns hat man sich zu sehr an eine Politik der Verbote gewöhnt. Man kann sich schwer vorstellen, dass Historiker auf die Straße gehen und protestieren werden.
Die Vereinbarung wurde im Oktober 2011 auf dem GUS-Gipfel in St. Petersburg unterzeichnet und schreibt vor, wie mit Geheimdokumenten zu verfahren ist. Der Text wurde lange nicht ins Internet gestellt, er ist erst vor ganz kurzer Zeit dort aufgetaucht. Ich vermute, dass es dazu noch „Geheimprotolle“ gibt, genauere methodische Instruktionen, weil der Text an sich zu unklar ist, dort sind keine konkreten Verfahrensregeln genannt. Das Wesentliche besteht darin, dass Dokumente, die in der UdSSR unter Geheimhaltung standen, nur mit Erlaubnis der im jeweiligen Dokument involvierten Parteien und Länder freigegeben werden dürfen. De facto entspricht das den imperialen Ambitionen Moskau und des Kreml: Die Deklassifizierung muss in erster Linie mit Moskau abgestimmt werden. Dafür sind die Strukturen zuständig, die für den Schutz von Staatsgeheimnissen verantwortlich sind, also in Russland die zwischenbehördliche Kommission zum Schutz von Staatsgeheimnissen. In allen GUS-Ländern, die ja schon lange selbstständig sind, gibt es entsprechende Organe.
Formell ist das kein ideologisches Dokument (eine einheitliche Staatsideologie verbietet unsere Verfassung), d. h. gerichtlich kann man es nicht anfechten, obwohl es natürlich gerade in diesen Bereich gehört. Der Kreml gibt eindeutig zu verstehen, dass er Informationen über manche Maßnahmen der sowjetischen Regierung nicht öffentlich machen will. Genau wie bei dem Verfahren gegen Suprun, in dem es darauf ankommt, eine Politik der Verbote zu demonstrieren, ist hier noch offen, wie die reale Praxis aussehen wird. Es kann durchaus sein, dass in den Ländern der GUS weiterhin Dokumente publiziert werden. aber die Tendenz ist klar. Moskau bemüht sich genau wie früher, alles zu kontrollieren.
Kann die Begrenzung des Zugangs zu Archiven Auswirkungen auf die historische Forschung und unsere Vorstellung von der Vergangenheit haben?
Jetzt kaum noch. Inzwischen wurde schon zu viel publiziert – ich meine jetzt nicht nur Forschungsarbeiten, sondern auch mehrbändige Dokumentensammlungen. Selbst wenn wir für einen Moment annehmen, dass in allen russischen Archiven ein endloser Reinigungstag stattfände, dass man einen Monat oder ein Jahr lang niemanden hineinließe, wäre doch aus den bereits publizierten Dokumenten vollkommen offensichtlich, dass das Sowjetregime ein verbrecherisches war. Das Problem ist nicht, dass zu wenig Dokumente vorliegen, sondern vielmehr, dass sie nicht ausgewertet werden, auch nicht von den Historikern selbst. Und die halsstarrigen Beamten, die in Archiven verschließen wollen, was längst bekannt ist, verstehen davon erst recht nichts.
Wie dem auch sei – ein Historiker ohne Archive ist kein Historiker. Ein Forscher, die an einem konkreten Thema arbeitet, will in seiner Arbeit immer irgendeine Perle im Archiv finden. Eine direkte Ablehnung wird er selbst jetzt nicht bekommen. Aber bei seinen Bemühungen um Archivunterlagen erwarten ihn formale Hürden, Verzögerungen und bürokratische Hindernisse, die ermüden und kaum zu überwinden sind.
Die Fragen stellte Julia Tschernikova
Aus dem Russischen: Vera Ammer
