Vorschläge zu einem nationalen staatlichen und gesellschaftlichen Programm „Zur Bewahrung des Gedenkens an die Opfer des totalitären Regimes und zur nationalen Versöhnung“
Rat zur Entwicklung von Zivilgesellschaft und Menschenrechten beim Präsidenten der Russischen Föderation
Arbeitsgruppe zur historischen Erinnerung
Vorschläge zu einem nationalen staatlichen und gesellschaftlichen Programm „Zur Bewahrung des Gedenkens an die Opfer des totalitären Regimes und zur nationalen Versöhnung“
Die vorliegenden Vorschläge wurden von der Arbeitsgruppe des Rates für historische Erinnerung erarbeitet und dem Präsidenten der Russischen Föderation (RF) auf dem Treffen am 1. Februar 2011 in Jekaterinburg übergeben.
Es handelt sich de facto nur um den Plan für ein Programm, der auf wesentliche Komponenten für die weitere Entwicklung hinweist. Viele Punkte bedürfen detaillierter Ausarbeitung, einige Vorschläge müssen durch normative Dokumente untermauert werden.
Die Arbeitsgruppe lädt alle am Thema ernsthaft interessierten Experten ein, sich an der Entwicklung des Programms zu beteiligen.
Eine wirkliche Modernisierung der russischen Gesellschaft ist nicht möglich, wenn die tragische Erfahrung Russlands im 20. Jahrhundert nicht ins öffentliche Bewusstsein eingeht. Die historische Erfahrung zeigt, dass eine Modernisierung nur dann gelingen kann, wenn die nationale Elite sowie die gesamte Gesellschaft sich gemeinsam ihrer historischen Verantwortung bewusst sind. Dieses Verantwortungsgefühl derer, denen das Land gehört, lässt sich allerdings nicht erzeugen, wenn man vor der Außenwelt, erst recht aber vor sich selbst die Wahrheit darüber verschweigt, was das Volk sich selbst im 20. Jahrhundert angetan hat. Die Verheimlichung der Wahrheit über die Vergangenheit beraubt uns der Möglichkeit zur nationalen Selbstachtung, ohne die wir niemals die Voraussetzungen für einen wahren Patriotismus schaffen können. Somit bleiben auch alle Reden über eine Modernisierung fromme Wünsche.
Einer der wichtigsten Wege, die wechselseitige Entfremdung von Volk und Elite zu überwinden, besteht darin, die russische Katastrophe des 20. Jahrhunderts, die Opfer und Folgen des totalitären Regimes, das in der UdSSR die meiste Zeit dieses Jahrhunderts geherrscht hat, im vollen Umfang anzuerkennen. „Der Totalitarismus versuchte, die russische Offenheit anzugreifen, und das konnte entweder zu einem Wahn der Exklusivität oder einem Minderwertigkeitskomplex führen“, so Präsident Jelzin im Jahre 1996. „Die Demokratie bewahrt uns vor dieser Gefahr. Wenn wir Freiheit und Offenheit schützen, gewährleistet das dem Volk die Möglichkeit, souverän zu sein. Nur die Einsicht in das Unheil des Totalitarismus kann die Basis für den Aufschwung von Gesellschaft und Land werden.“
Ziele des Programms:
Erstens: (der wichtigste Punkt): Die Modernisierung des Bewusstseins der russischen Gesellschaft durch die Anerkennung der Tragödie, die das totalitäre Regimes für das Volk bedeutet hat..
In der Gesellschaft muss das Verantwortungsgefühl für sich selbst und für das Land gefördert werden. Wir sollten uns hier nicht primär auf eine Anklage derjenigen unserer Vorfahren konzentrieren, die den Genozid, die Zerstörung von Glauben und Moral verursacht haben, sondern darauf, die Opfer des Regimes zu ehren und die Erinnerung an sie zu bewahren. Es gilt, den seit 1917 andauernden Bürgerkrieg zu beenden.
Zweitens: Beteiligung der am meisten gebildeten und aktiven Teile der Bevölkerung an diesem Programm zur Modernisierung des Landes.
Wenn auch nur ein Teil des vorgeschlagenen Programms – die Aufstellung von Denkmälern für die Opfer des Totalitarismus in Städten und an den Orten, an denen sie beigesetzt sind, die Einrichtung von Gedenkstätten und Museen – umgesetzt wird, wird allein schon dies zusätzlich die moralische und politische Autorität der derzeitigen Führung des Landes stärken.
Drittens: Die Unterstützung einigender Tendenzen auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR, ja vielleicht des gesamten ehemaligen „sozialistischen Lagers“ erfordert, dass wir uns der gemeinsamen tragischen Vergangenheit bewusst werden.
Das Programm muss ein für diese Länder gemeinsames sein. Die Initiative muss dabei allerdings von Russland ausgehen, von dem Land, das von den Ländern, die den Totalitarismus durchgemacht haben, am meisten gelitten hat.
Viertens: Stärkung des internationalen Ansehens des Landes.
Die Verurteilung des totalitären Regimes durch den Präsidenten, der Kniefall des Premierministers vor dem Kreuz von Katyn haben bereits eine offensichtliche positive Rolle gespielt. Wenn das Land im Bewusstsein, dass ganz Russland ein „großes Katyn“ ist, selbständig und freiwillig, ohne Zwang, Respekt gegenüber den Opfern des totalitären Regimes bekundet, wird das bei allen normalen Menschen und Völkern nur auf Anerkennung stoßen.
Mögliche Kosten dieses Programms werden mehrfach aufgewogen durch eine Hinwendung zu dem Besseren, was es in der russischen Geschichte gegeben hat, etwa zu der glänzenden Epoche, die mit Katharina II. einsetzte und 1917 endete, worauf die unglaublich schweren Zeiten im 20. Jahrhundert folgten. Die russische Identität muss sich schließlich darauf gründen, dass die russische Geschichte nicht 1917 begonnen hat, dass wir nicht das Land Lenins oder Stalins sind, sondern das Land und das Volk Puschkins, Gogols, Tolstojs, Pasternaks, Tschajkovskijs, Suvorovs, Zhukovs, Korolevs, Solschenizyns, Sacharovs, schließlich Katharinas II., Alexanders II. und Stolypins, die einen großen Beitrag zur Entwicklung und zum Ruhm des Landes und seiner Kultur geleistet haben.
Konkrete Aufgaben des Programms:
Es geht darum, das Andenken an die Umgekommenen zu bewahren. Vor allem sind Obelisken und andere Zeichen der Erinnerung an den Stätten zu errichten, an denen die Opfer des totalitären Regimes beigesetzt wurden, und ebenso in den Städten und Siedlungen, wo sie verhaftet und von wo sie weggebracht wurden. Es bedarf eines staatlichen und gesellschaftlichen Förderungsprogramms, um die Stätten zu ermitteln, an denen Repressionsopfer beigesetzt sind. Dieses Programm muss ebenso wie das für die Schaffung von Gedenkzeichen von vornherein international ausgerichtet sein: Es muss ein für alle Länder der GUS und des Baltikums gemeinsames sein, möglicherweise auch für andere Länder, die dem „sozialistischen Lager“ angehörten. Sie alle waren Opfer, und unter den Tätern gab es ebenfalls Vertreter aller Völker (S. Anhang 1, Punkte 1.1, 1.3).
(Auf längere Sicht könnte das Programm auch einen breiteren, gesamteuropäischen Charakter bekommen: Ganz Europa war Opfer, ganz Europa trägt die Verantwortung für die Tragödien des 20. Jahrhunderts – für zwei Weltkriege, zwei Totalitarismen, für die tiefe, nicht vollständig überwundene Spaltung.)
Die unter uns lebenden Verfolgungsopfer müssen Unterstützung erhalten. Es sind nur noch ganz wenige, aber die Ungerechtigkeit ihnen gegenüber muss gesühnt werden (S. Anhang 2).
Schließlich müssen die Archive freigegeben, deklassifiziert werden. Wir müssen aufhören, vor uns selbst die furchtbare Wahrheit über die Untaten zu verbergen, die bei uns im Lande angerichtet wurden. Wenn wir die allen bekannte Wahrheit verheimlichen, erweisen wir uns selbst keine Ehre, sondern werden zu Verbündeten des totalitären Regimes. (S. Anhang 3).
Die Gesellschaft ist reif für die Umsetzung eines solchen Programms.
Die Ehrung des Gedenkens der Gefallenen kann nur von einer realen patriotischen Massenbewegung ins Leben gerufen werden. Besonders wichtig ist es, hierzu die Jugend heranzuziehen.
***
Dem Land und seiner Führung stehen in Zukunft grundlegende Aufgaben bevor, deren Erfüllung zweifellos von historischer Bedeutung sein wird. Die Lösung dieser Aufgaben kann naturgemäß nicht die Frage eines Augenblicks sein. Schon allein die Problemstellung verlangt eine gewisse Folgerichtigkeit im Vorgehen. Alle Schritte auf dem Weg zur Aufarbeitung und Überwindung der tragischen Vergangenheit können bereits in der ersten Etappe in zwei Kategorien eingeteilt werden: in vorrangige Schritte, die für die Lösung des Problems insgesamt eine Schlüsselstellung einnehmen, und in begleitende, unterstützende Maßnahmen.
Zu den vorrangigen Schritten, die die Bewahrung der Erinnerung an die Umgekommenen und die Erfüllung der sittlichen Pflicht vor den Lebenden gewährleisten, gehören:
- Ein Erlass oder Gesetz, das vorsieht, in allen Großstädten und größeren Ortschaften (zumindest bis zur Ebene von Bezirkszentren) Denkmäler für die Opfer der Repressionen zu errichten; mithilfe der Massenmedien und anderer Kanäle eine große Suchbewegung zu initiieren, die nach Namen von Opfern recherchiert, Bestattungsstätten ausfindig macht und sich an der Aufstellung von Denkmälern beteiligt. In großem Umfang soll dazu die Jugend herangezogen werden (unsere Nachbarn haben Erfahrung mit solchen Bewegungen, aber eine Basis dafür gibt es auch in Russland); es sind gesellschaftlich-staatliche gemeinnützige Stiftungen zu gründen, die die Bewahrung des Gedenkens an die Opfer finanzieren.
- Mindestens zwei zentrale nationale Gedenkstätten mit Museen in der Nähe der beiden Hauptstädte und ein großes Denkmal an die Opfer im Zentrum von Moskau (s. Anhang 1, Punkt 1.2).
- Ein einheitliches staatliches Programm zur Erstellung von Gedenkbüchern für die Opfer des totalitären Regimes sowie eine einheitliche Datenbank „Opfer des totalitären Regimes in der UdSSR“ auf der Grundlage der Gedenkbücher (s. Anhang 1, die Punkte 1.3, 1.4).
- Eine Verbesserung der sozialen Unterstützung für die in Russland lebenden Repressionsopfer (s. Anhang 2).
Diese Maßnahmen sollen die Grundlage für eine politisch-rechtliche Bewertung der Verbrechen der Vergangenheit schaffen – in Form einer offiziellen Erklärung im Namen der exekutiven sowie der legislativen Macht, und wahrscheinlich auch in Form einer maßgeblichen juristischen Entscheidung, die die verbrecherischen Handlungen in Übereinstimmung mit den Rechtsnormen qualifiziert. Das Fehlen einer solchen Bewertung ist ein wesentliches Hindernis bei der „Enttotalitarisierung“ des russischen öffentlichen Bewusstseins (s. Anhang 4, Anhang 8).
Möglicherweise sollte man bereits jetzt die seltsam klingende Bezeichnung „Tag der nationalen Einheit“ abändern in „Gedenktag an die Opfer des Bürgerkriegs und der nationalen Versöhnung“, d. h. der Beendigung des fast ein ganzes Jahrhundert andauernden Bürgerkrieges. Diese Umbenennung wäre umso logischer, als auch die Ereignisse von 1612 das Ende der „Wirren“ (Smuta) symbolisierten, d. h. faktisch das Ende eines Bürgerkrieges waren.
Um die Resultate, die durch die oben genannten vorrangigen Maßnahmen erreicht werden, zu bekräftigen und zu verankern, dürfte es in der zweiten Etappe notwendig sein:
- die juristische Rehabilitierung der Bürger abzuschließen, die aus politischen Gründen in verschiedenen Perioden der sowjetischen Geschichte verurteilt wurden (s. Anhang 5);
- ein Gesetz zu einer Toponymie zu verabschieden, das es untersagt, in Benennungen von Ortschaften, Straßen, Plätzen usw. das Gedenken an Personen zu ehren, die die Verantwortung für Massenrepressionen und andere schwere Verbrechen gegen Rechte und Freiheiten der Bürger tragen (s. Anhang 6);
- moderne Lehrgänge der russischen Geschichte für die Schule einzurichten, die weder alte noch neue Mythologeme enthalten und die die Systematik und den Historismus der Darstellung mit einer deutlichen sittlichen, rechtlichen, bürgerlichen und politischen Bewertung der Ereignisse verbinden (s. Anhang 7);
- wissenschaftliche Forschungen über die russische Geschichte anzuregen und zu unterstützen und zu diesem Zweck den Zugang zu Archivunterlagen für Forscher zu erleichtern. Um zuverlässige Informationen über die Vergangenheit im öffentlichen Bewusstsein zu verbreiten, sollten die wichtigsten historischen Dokumente des 20. Jahrhunderts aus staatlichen und amtlichen Archiven digitalisiert und im Internet-publiziert werden (s. Anhang 7);
- Museumsarbeit ist zu stimulieren und überall zu entwickeln, mit dem Ziel einer Beleuchtung der tragischen Seiten der sowjetischen Geschichte.
Es muss ein effizientes Verfahren geschaffen werden, um das vorgeschlagene Programm umzusetzen, sofern es angenommen wird (s. Anhang 9).
Die Umsetzung dieses Programms soll in vollem Umfang in Zusammenarbeit mit anderen Staaten erfolgen, die im postsowjetischen Raum entstanden sind. Dabei ist wichtig, dass gerade die Russische Föderation der Initiator der gemeinsamen Programme ist – nicht nur als Erbin der Sowjetunion, sondern auch als das Land, das an den Repressionen der sowjetischen Periode am meisten zu leiden hatte (s. Anhang 10).
Anhang 1
Bewahrung der Erinnerung an die Opfer des totalitären Regimes
1.1. Denkmäler und Gedenkzeichen
Derzeit gibt es in Russland schon einige hundert Monumente, Grundsteine, Gedenkzeichen und –tafeln, die in gewisser Weise mit der Geschichte des Staatsterrors des totalitären Regimes und der Erinnerung an seine Opfer zusammenhängen. Dennoch ist die Lage auf diesem Gebiet nicht zufriedenstellend.
1.1.1. Fast alle Denkmäler und Gedenkzeichen sind ohne jede auch nur symbolische Beteiligung von staatlicher Seite entstanden. In fast allen Fällen wurden sie auf Initiative und aus den Mitteln gesellschaftlicher Organisationen, von Privatpersonen, einzelnen kommunalen Kultur- und Bildungseinrichtungen (Museen, Schulen) aufgestellt, manchmal durch kommunale Behörden, selten mit Beteiligung von Regionalbehörden. Viele, wenn nicht die meisten der Gedenkzeichen sind Grundsteine für künftige vollwertige Monumente, die vor 15-20 Jahren gelegt wurden. Da die notwendigen Mittel fehlten, sind an Stelle dieser Grundsteine fast nirgendwo Denkmäler aufgestellt worden. In den Städten werden Denkmäler meist dort aufgestellt, wo geheime Grabstätten von Erschossenen entdeckt wurden, also in der Regel am Stadtrand oder sogar außerhalb. In Zentralrussland, wo der Großteil der Bevölkerung lebt, gibt es überhaupt recht wenige Denkmäler, die der Geschichte der politischen Verfolgungen gewidmet sind. In Einzelfällen werden Denkmäler allerdings auch jetzt aus öffentlichen Spenden und Spenden von Geschäftsleuten sowie aus kommunalen Mitteln finanziert. Ein Beispiel dafür ist das Denkmal für Verfolgungsopfer, das am 2. November 2010 auf einem zentralen Platz in Barnaul errichtet wurde.
- Es muss ein föderales Programm zur Aufstellung von Denkmälern für die Opfer politischer Repressionen entwickelt werden – in all jenen Großstädten Russlands, wo es noch keine gibt oder dort, wo sie sich am Stadtrand befinden oder lediglich als Grundsteine dienten.
1.1.2. In fast allen Fällen haben Denkmäler und Gedenkzeichen, die an die Geschichte des Terrors erinnern, keinerlei juristischen Status. Sie sind nicht in das Bundesverzeichnis für Objekte des geschichtlichen und kulturellen Erbes eingetragen und in der Regel nicht einmal in den Kulturabteilungen der Regionaladministrationen erfasst. Diese Denkmäler sind nicht gegen Vandalismus und administrative Willkür geschützt, ihre Bewachung und Erhaltung in angemessener Form ist nicht gewährleistet.
- Es ist ein Verzeichnis und eine Verkartung aller Denkmäler, Gedenkzeichen und Gedenktafeln vorzunehmen, die den Opfern des Terrors oder der damit zusammenhängenden Geschichte gewidmet sind.
- Diese Denkmäler, Gedenkzeichen und –tafeln sind in ein einheitliches staatliches Register für Objekte des Kulturerbes (Geschichts- und Kulturdenkmäler) der Völker der Russischen Föderation aufzunehmen als Objekte des Kulturerbes von bundesweiter, regionaler oder lokaler Bedeutung.
- Für die Denkmäler und ihren Standort muss ein Verfahren geschaffen werden, das ihre Rechtsverhältnisse in Bezug auf Bodennutzung, städtebauliche Maßnahmen und Eigentumsverhältnisse sowie ihre Aufnahme in den einheitlichen Kataster des Föderalen Dienstes für staatliche Registratur, Kataster und Kartographie regelt („Rosreestr“).
1.1.3. Bisher existiert noch kein zentrales nationales Denkmal für die Opfer des Terrors.
- Im Zentrum der Hauptstadt ist ein zentrales Denkmal für die Opfer des staatlichen Terrors im 20. Jahrhundert zu errichten. Die Aufstellung eines solchen Denkmals ist ein zentraler Punkt des Programms, ein symbolischer Akt, der die Verurteilung der Verbrechen des totalitären Regimes verankert.
- Natürlich ist die schon lange fällige Entscheidung über die Bestattung von Lenins Leichnam zu treffen.
Zuvor bedarf es jedoch einer großen Aufklärungsarbeit, damit nicht das gesamte vorgeschlagene Programm auf Lenins Umbettung aus dem Mausoleum und die Kampagne aus diesem Anlass reduziert wird.
1.2. Gedenkstätten und Museen
Es sollte im Land mindestens zwei Gedenkstätten von nationaler Bedeutung geben, die der Geschichte des Terrors des totalitären Regimes gewidmet sind, in Moskau und St. Petersburg. Die von der Arbeitsgruppe unter Leitung des Vertreters der Union russischer Museen Michail Piotrovskij vorbereitete Konzeption für eine Gedenkstätte im Kovalevskij-Wald bei St. Petersburg wurde von der Regierung der Stadt im Februar 2010 gebilligt.
Eine Intitiativgruppe unter Leitung von Michail Gorbatschov hat eine analoge Gedenkstätte in Moskau bei der Chimka-Mündung angeregt, in dem Teil, der dem bundesstaatlichen Unternehmen „Kanal Moskva“ gehört.
Der Präsident der Russischen Föderation hat beide Projekte begrüßt. Allerdings sind sie jetzt auf Verwaltungsebene festgefahren.
- Die entsprechenden Beschlüsse über die Schaffung von Gedenkstätten in Moskau und St. Petersburg sind vorzubereiten und bekanntzugeben.
- Man sollte prüfen, ob die symbolträchtigsten Gebäude und Bauten, die mit dem Terror zusammenhängen, nicht zu Gedenkstätten gemacht werden können. Hier ginge es etwa um das ehemalige Gebäude des Militärkollegiums des Obersten Gerichts in Moskau in der Nikolskij-Straße und ähnliche Gebäude in anderen Städten.
1.3. Bestattungsorte von Repressionsopfern
Die Bestattungsorte von Erschossenen, Lager- und Gefängnisinsassen, Verbannten und Deportierten, politisch Verfolgten zu lokalisieren, zu erhalten, zu sanieren und möglichst als Gedenkorte zu gestalten ist eine Aufgabe mit einer nicht nur politischen, sondern auch moralischen Dimension. Zurzeit steht das Land noch am Anfang dieser Aufgabe, und ohne aktive Teilnahme der föderalen Staatsmacht ist sie nicht zu lösen.
1.3.1. Bisher haben heimatkundliche und andere gesellschaftliche Organisationen, Suchtrupps, Touristenklubs von Schulen, Museen usw. etwa 400 Erschießungsstätten und Bestattungsorte von Erschossenen, Lagerfriedhöfe und Friedhöfe von Sondersiedlungen ausfindig gemacht. Es liegt auf der Hand, dass es weit mehr solcher Bestattungsorte gibt. Sie alle sind zu ermitteln und zu sanieren, zumindest aber sind die Orte, an denen sie sich befunden haben, mit Gedenkzeichen kenntlich zu machen. Eines der größten Hindernisse hier besteht darin, dass der Zugang zu Archivquellen unmöglich oder doch erschwert ist. Außerdem ist die Geschichte vieler bereits festgestellter Bestattungsorte schlecht oder gar nicht dokumentiert.
- Der Föderale Sicherheitsdienst FSB (für den diese Arbeit eine Möglichkeit wäre, sich von den Straforganen des totalitären Regimes abzugrenzen), das Ministerium für Inneres und Rosarchiv sind mit einer speziellen Recherche in staatlichen und amtlichen Archiven zu beauftragen, um die Bestattungsorte der Terroropfer zu ermitteln und möglichst vollständig zu dokumentieren.
- Es ist eine Verordnung vorzubereiten und zu veröffentlichen, die den freien Zugang von Forschern zu allen Dokumenten sicherstellt, die direkt oder indirekt mit den Bestattungsorten für Terroropfer zusammenhängen. In erster Linie sind für Forscher die Bestände zu öffnen, die Erschießungsprotokolle enthalten sowie Dokumente, die den Tod der Gefangenen und Sondersiedler festhielten, ebenso Unterlagen über interne Untersuchungen der Staatssicherheitsorgane von 1989-1991 und früherer Jahre über die Erschießungen und Bestattungsorte der Erschossenen.
1.3.2. In der Russischen Föderation gibt es einige Bestattungsorte, die de facto in ihren Regionen die Funktion von Gedenkfriedhöfen erfüllen und im Bewusstsein der lokalen Bevölkerung auch solche sind. Allerdings ist diese Rolle nicht durch einen speziellen juristischen Status abgesichert (mit Ausnahme der Gedenkfriedhöfe für polnische Armeeangehörige in Katyn und Mednoe, deren Status durch zwischenstaatliche Verträge und Regierungsverordnungen garantiert ist). Zugleich sind die meisten Bestattungsorte für Terroropfer überhaupt nicht saniert und verfallen schnell, viele sind schon zerstört oder spurlos verschwunden.
- Es muss ein Gesetz erarbeitet und verabschiedet werden, das Gedenkfriedhöfen von Terroropfern einen besonderen juristischen Status verleiht, der dem Status der Gedenkfriedhöfe für Soldaten entspricht.
- Es müssen Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden, die eine weitere Zerstörung und das Verschwinden von Bestattungsorten der Terroropfer verhindern und diese Orte in ihren historischen Grenzen bewahren/erhalten.
- Bei der Gestaltung der Bestattungsorte als Gedenkorte ist zu beachten, dass dort meist nicht nur Bürger Russlands (der UdSSR) beigesetzt sind, sondern auch aus vielen anderen Staaten. Zur Aufstellung von Denkmälern und Gedenkzeichen sind Vertreter aller interessierten Länder heranzuziehen.
1.4. Gedenkbücher für Opfer des totalitären Regimes und einheitliche Datenbank
Um historische Kenntnisse mit der persönlichen und der Familienerinnerung an den Terror zu verbinden, die es bei Millionen russischer Familien gibt, und auf diese Weise ein nationales Gedenken an eine der schrecklichsten Tragödien des 20. Jahrhunderts zu entwickeln, gilt es, die Geschichte des Terrors mit Personen zu verbinden – mit den Namen der Opfer der repressiven Staatspolitik.
1.4.1. Seit Beginn der 1990er Jahre erscheinen in den russischen Regionen (gewöhnlich auf Initiative der Öffentlichkeit und/oder regionaler Behörden) Gedenkbücher für Opfer politischer Repressionen. Dank dieser Bücher haben Hunderttausende vom Schicksal ihrer Vorfahren erfahren. Allerdings sind bis heute in den Gedenkbüchern weniger als die Hälfte der Gesamtzahl der Repressionsopfer erfasst; in einigen russischen Regionen ist bis heute nicht ein einziger Band erschienen, und in den meisten Regionen ist diese Arbeit nicht abgeschlossen. Zudem gibt es kein einheitliches Verfahren bei der Zusammenstellung der Bücher und hinsichtlich der Vollständigkeit der aufgenommenen Informationen.
- Es bedarf eines einheitlichen staatlichen Programms zur Erstellung von Gedenkbüchern. Dafür muss erstens eine Arbeitsgruppe aus Vertretern staatlicher Behörden, gesellschaftlicher Organisationen, von Historikern und Archivaren ins Leben gerufen werden, die in kürzester Zeit eine einheitliche Methode für die Erstellung von Gedenkbüchern ausarbeitet. Zweitens ist eine zentrale Redaktion zu bilden, die dieses Programm umsetzt und die Herausgabe der regionalen Gedenkbücher organisiert und koordiniert.
1.4.2. Die natürliche und notwendige Fortsetzung der Herausgabe von regionalen Gedenkbüchern ist die Zusammenführung der darin enthaltenen Angaben in einer einheitlichen Datensammlung, der die Geschichte des Terrors in Namen und Schicksalen seiner Opfer vorstellt. Ein Beispiel für eine solche Datensammlung ist die vom russischen Verteidigungsministerium erstellte Vereinigte Datenbank im Internet, die das Andenken an sowjetische Soldaten bewahren soll, die im Großen Vaterländischen Krieg gefallen sind. Für die Geschichte der Repressionen hat „MEMORIAL“ eine analoge Datenbank erarbeitet. Allerdings sind bis heute insgesamt nur 2,7 Millionen Namen erfasst, d. h. weniger als die Hälfte aller politischen Repressionsopfer, wenn man sich allein auf die Russische Föderation beschränkt. Eine solche Datenbank könnte international werden und die gesamte Arbeit zur Wiederherstellung von Namen und Schicksalen der Terroropfer integrieren, die im postsowjetischen Raum geleistet wird. Es wäre nur natürlich, dass Russland, das über einzigartige Archivquellen verfügt, hier als Initiator eines solchen internationalen Programms, das dem Andenken an die Opfer des Terrors gewidmet ist, fungiert.
- Auf der Grundlage der regionalen Gedenkbücher, von Archivmaterial sowie Informationen, die in einigen Republiken der ehemaligen UdSSR zusammengetragen wurden, ist eine einheitliche Datenbank „Opfer des totalitären Regimes in der UdSSR“ zu schaffen und ins Internet zu stellen, die alle ermittelten Namen von Repressionsopfern enthält. Für die Zusammenstellung dieser Datenbank sollten die Archivdienste des FSB und des Innenministeriums, die Organe der Staatsanwaltschaft sowie der Archivdienst Rosarchiv zu aktiver Mitarbeit herangezogen werden.
- Es sind multilaterale zwischenstaatliche Vereinbarungen mit den Ländern der GUS und des Baltikums und möglicherweise den ehemaligen sozialistischen Ländern zu treffen, um sie an der Erstellung einer Datenbank „Opfer des totalitären Regimes in der UdSSR und in den Ländern des ehemaligen sozialistischen Lagers“ im Rahmen eines gemeinsamen internationalen Programms zu beteiligen.
Anhang 2
Soziale Unterstützung für Repressionsopfer
Das 1991 verabschiedete Gesetz „Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen“ sah neben einer juristischen eine Reihe von Maßnahmen zur sozialen Rehabilitierung vor. Dazu zählten auch rein ökonomische – eine einmalige Kompensationszahlung für Haftzeit und konfisziertes Eigentum (Art. 15) und mehrere Vergünstigungen, die in Art. 16 des Gesetzes aufgelistet sind. Die Höhe all dieser Kompensationszahlungen war in Anbetracht der damaligen schlechten russischen Wirtschaftslage nur symbolisch. Allerdings war sie durch das föderale Budget garantiert und der Betrag (und die Vergünstigungen) war für alle Bürger im gesamten Land gleich. Änderungen in der Gesetzgebung haben die Sicherstellung der rehabilitierten Bürger spürbar verringert.
2.1. In Folge der Inflation und der Änderungen, die die im Gesetz vorgesehenen Mechanismen der Indexierung abgeschafft haben, erscheint der heute im Gesetz über die Rehabilitierung festgelegte Betrag einer einmaligen Kompensationszahlung – 75 Rubel für einen Monat Haft und höchstens 10.000 Rubel für konfisziertes Eigentum, auch wenn ein Haus dazugehörte – wie blanker Hohn. Die Summe der einmaligen Kompensationen ist auf einen akzeptablen Betrag anzuheben, entsprechend den heutigen Möglichkeiten des Staates. Auf diese Notwendigkeit hat schon das Verfassungsgericht hingewiesen (Beschluss vom 15.5.2007 Nr. 383op). Diesbezügliche Appelle der Repressionsopfer an die russische Regierung sind auf kein Verständnis gestoßen.
- Art. 15 und 16, Abs. 1 des Gesetzes der Russischen Föderation „Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen“ ist im Sinne einer Erhöhung der einmaligen Kompensationszahlungen abzuändern.
2.2. Das Bundesgesetz vom 22.8.2004 (Gesetz „Zur Monetarisierung“), das die Unterstützung für Repressionsopfer von der föderalen auf die regionale Ebene verlagert hat, hat deren Lage in fast allen Regionen deutlich verschlechtert. Einige Regionen (Republiken„ in denen ganze Völker ausgesiedelt wurden) kamen in Bedrängnis, weil die Zahl der Betroffenen bei ihnen wesentlich höher ist als in anderen. Aber entscheidend ist nicht nur die verschlechterte Situation der Rehabilitierten. Nicht weniger schmerzlich wird die entstandene Ungleichheit empfunden. Regionale Budgets, die heute für die Unterstützung der Rehabilitierten aufkommen müssen, haben ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Infolgedessen erhalten Personen, die die gleiche Haftzeit im selben Lager abgesessen haben, „soziale Unterstützungsmaßnahmen“, die sich, finanziell ausgedrückt, drastisch voneinander unterscheiden (von 130 bis zu 2.400 Rubeln monatlich).
- Die sozialen monatlichen Zahlungen an Repressionsopfer müssen aus Mitteln des Bundeshaushalts erfolgen. Das ist grundsätzlich wichtig nicht nur für die Rehabilitierten selbst, sondern auch für eine angemessene Wahrnehmung des Problems durch die Gesellschaft, da die Repressionen vom Staat und nicht von einzelnen Regionen ausgingen.
- Der Betrag der monatlichen Zahlungen (soziale Unterstützung) für Repressionsopfer muss für alle gleich hoch sein, unabhängig vom Wohnort der Rehabilitierten.
- Die Höhe der monatlichen Zahlungen ist an die derzeitige Wirtschaftslage, die wesentlich besser als 1991 ist, anzupassen, und es muss ein Mechanismus für ihre Indexierung festgelegt werden.
- Es sind nicht nur Geldzahlungen, sondern auch naturale Vergünstigungen vorzusehen, vor allem im medizinischen Bereich angesichts des vorgerückten Alters der meisten Rehabilitierten.
Heute sind die Kompensationszahlungen an Rehabilitierte an Vergünstigungen angepasst, die eine völlig andere rechtliche Qualität haben. Die meisten Rehabilitierten sind heute auf Grund ihres höheren Alters und dessen, was sie durchgemacht haben, Invaliden. Aber de facto sind sie gezwungen, zwischen dem Status eines Invaliden und dem eines Rehabilitierten zu wählen – oder zwischen letzterem und dem Status eines Teilnehmers am Großen Vaterländischen Krieg. Das ist für die Repressionsopfer beleidigend und verletzt ihre Rechte. Heute haben nur Bürger, die Strahlen ausgesetzt waren (in Folge der Katastrophe im Kernkraftwerk von Tschernobyl und der Kernversuche auf dem Gelände bei Semipalatinsk) das Recht, zugleich Zahlungen nach dem Gesetz „Soziale Sicherheit für Invaliden in der Russischen Föderation“ zu erhalten. Schuld und Verantwortung des Staates gegenüber den Rehabilitierten sind indes keinesfalls geringer als gegenüber den Opfern dieser technischen Katastrophen.
Die Zahlungen und Vergünstigungen, die das Rehabilitierungsgesetz vorsieht, waren keine Barmherzigkeit und keine Geste des guten Willens von Seiten des Staates, sondern eine spezifische Entschädigungsform für die Opfer von Verbrechen, die der Staat begangen hatte. Diese Kompensation ist unabhängig davon zu gewähren, ob die rehabilitierten Bürger noch irgendwelche anderen Vergünstigungen oder Zahlungen aus dem Staatshaushalt erhalten. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern, sondern auch des moralischen Klimas in der Gesellschaft.
In Ziffer 3 des Artikels 28.1 im Bundesgesetz Nr. 181-F3 vom 24.11.1995 „Soziale Sicherheit für Invaliden in der Russischen Föderation“ ist die entsprechende Änderung (Ergänzung) vorzunehmen.
2.3. Aus der Gesamtzahl der Opfer politischer Repressionen ist eine besondere Kategorie von Häftlingen in Lagern und Gefängnissen hervorzuheben. Angehörigen dieser Kategorie (heute sind das höchstens 30.000 Personen in ganz Russland) ist die höchste Kompensationszahlung und soziale Unterstützung zu gewähren. Heute gibt es diese Kategorie nur in Petersburg, wo die ehemaligen Lager- und Gefängnisinsassen eine (im Vergleich zu anderen Rehabilitierten) doppelte monatliche Zahlung erhalten.
2.4. Viele der heute führenden russischen Unternehmen wurden mit der Arbeit von Häftlingen geschaffen. Es wäre gerecht, wenn ein Teil des Gewinns von Unternehmen, die mithilfe von Gefangenenarbeit entstanden, in eine eigens gegründete öffentlich-staatliche Stiftung eingezahlt würde, die dazu bestimmt ist, die rehabilitierten Bürger zu unterstützen.
Anhang 3
Garantie des Zugangs zu Archiven über die politischen Repressionen in der UdSSR
Der Zugang zu Archiven ist einer der wichtigsten wunden Punkte im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Staat. Heute ist im öffentlichen Bewusstsein die Meinung weit verbreitet, dass die Machthaber, die den Zugang zu Dokumenten in Archiven behindern, aus bestimmten eigenen Gründen bewusst den Bürgern die Wahrheit über die Vergangenheit verheimlichen. Die de facto bestehende Sperrung der Archive erweckt den Eindruck, das heutige Russland habe nicht mit dem Terror des totalitären Regimes gebrochen, es behandle dessen schändliche Geheimnisse wie seine eigenen und wolle sie verbergen. Zugleich spielt die Begrenzung des Zugangs zu Archiven der Demagogie der Kommunisten in die Hände, da diesen so ermöglicht wird, längst festgestellte Tatsachen zu leugnen.
- Der Prozess der Deklassifizierung, der Freigabe archivierter Dokumente, die nur für einen befristeten Zeitraum gesperrt sind, ist extrem bürokratisiert. Die vom Gesetz über das Staatsgeheimnis festgelegte dreißigjährige Frist, nach der Dokumente mit diesem begrenzten Sperrvermerk deklassifiziert werden müssen (mit bestimmten Ausnahmen), wird so in Wirklichkeit in vielen Fällen zu einer unbegrenzten Frist.
- Für alle, außer rehabilitierten Opfern, ihren Angehörigen oder Personen, die von ihnen bevollmächtigt sind, ist der Zugang zu den in Archiven aufbewahrten Untersuchungsakten 75 Jahre lang vollständig gesperrt. Sehr viele Rehabilitierte haben entweder keine Verwandten oder diese sind nicht aufzufinden. Somit ist die Möglichkeit, mit ihren Akten zu arbeiten, prinzipiell ausgeschlossen.
- Der Zugang zu Untersuchungsakten nicht Rehabilitierter ist vollständig gesperrt (auch für ihre Angehörigen), unabhängig von einer Verjährungsfrist.
Grundlegende Maßnahmen. um die Situation zu verbessern, sind folgende:
3.1. Im Bereich der Deklassifizierung der Dokumente über Repressionen
3.1.1. Das Verfahren der Deklassifizierung von Dokumenten mit befristeter Sperrung ist zu ändern und zu vereinfachen. Zurzeit bereiten die staatlichen Archive die Dokumente, die zur Deklassifizierung anstehen, vor und legen sie der zwischenamtlichen Kommission zum Schutz von Staatsgeheimnissen (KSS) zur Entscheidung vor. Die staatlichen Archive müssen das Recht erhalten und dazu verpflichtet werden, Dokumente, die über 30 Jahre alt sind, selbst zu deklassifizieren. Früher hatten die staatlichen Archive dieses Recht. Die KSS soll sich nicht mit der Beseitigung der zeitlichen Sperrvermerke auf den Dokumenten befassen, sondern im Gegenteil lediglich mit der Verlängerung der Geheimhaltungsfristen auf Antrag von Archiven, mit der Begründung der Verlängerung sowie der Festlegung solcher Fristen (5, 10 Jahre usw.). Die Deklassifizierung von Dokumenten hat in genau festgelegten Fristen zu erfolgen, für deren Nichteinhaltung die jeweiligen Beamten die Verantwortung tragen.
3.1.2. Amtliche Archive müssen dazu verpflichtet werden, Dokumente umfassend zu deklassifizieren, die mit Repressionen zusammenhängen und über 30 Jahre alt sind (für den Auslandsgeheimdienst (SVR) gesetzlich 50 Jahre). Für die Deklassifizierung in amtlichen Archiven sind bestimmte Fristen festzulegen. Das Verfahren muss für alle Antragsteller, die um die Freigabe bestimmter Dokumente ersuchen, transparent sein.
3.2. Im Bereich des Zugangs zu archivierten Untersuchungsakten, zu Akten aus Prüf-und Filtrationsverfahren, persönlichen Akten Gefangener und Sondersiedler, Gerichtsakten
3.2.1. In den Normativakten, die den Zugang zu Informationen über Repressionen in den Archiven regeln, sind Korrekturen vorzunehmen. In erster Linie betrifft das den am 25.6.2006 veröffentlichten Befehl des Kulturministeriums, des Innenministeriums und des FSB der Russischen Föderation „Bestätigung der Zugangsbestimmungen zu Unterlagen, die in Staatsarchiven und Archiven staatlicher Organe der Russischen Föderation aufbewahrt werden, zu eingestellten Strafverfahren oder Admistrativverfahren gegenüber Personen, die politischen Repressionen ausgesetzt waren, sowie von Prüf- und Filtrationsakten“. Wissenschaftler, Heimatforscher, Herausgeber von „Gedenkbüchern“ und Journalisten, die über Themen schreiben, die mit Repressionen zusammenhängen, müssen das Recht auf Einsicht in die Akten von Rehabilitierten erhalten.
Es darf keine Einschränkungen geben außer denen, die die Gesetzgebung hinsichtlich der Verantwortung für widerrechtliche (böswillige) Nutzung der erhaltenen Information vorschreibt. Heute ist die Verweigerung des Zugangs zu Untersuchungsakten für den genannten Personenkreis im Grunde eine Präventivstrafe.
3.2.2. Der Zugang zu Akten nichtrehabilitierter Personen muss Forschern und Vertretern der Öffentlichkeit gewährt werden. In diesen Akten sind häufig wichtige Informationen über die Mechanismen der Repressionen enthalten.
3.2.3. Der Begriff des „Privatgeheimnisses“ muss gesetzlich streng definiert werden, um eine dehnbare Auslegung und Nutzung dieses Begriff zwecks Beschränkung des Zugangs zu Archiven unmöglich zu machen..
Anhang 4
Politisch-rechtliche Bewertung der Verbrechen des Totalitarismus
4.1. Eine politisch-rechtliche Bewertung der Verbrechen des totalitären Regimes in der UdSSR steht immer noch aus. Das hat zur Folge, dass die politische Führung des heutigen Russland mit der jahrzehntelangen kommunistischen Diktatur in der Sowjetunion identifiziert werden kann. Lediglich in einigen Dokumenten mit vorwiegend international-rechtlichem Charakter gibt es deklarative Aussagen über den immensen Preis, den das russische Volk für die Verbrechen des Totalitarismus bezahlt hat, und mit einer entschiedenen Verurteilung des Regimes, das Rechte und Leben der Menschen missachtete
Der Beschluss des Verfassungsgerichts der RF vom 30.11.1992 Nr. 9-P im so genannten „KPdSU-Verfahren“ unternimmt einen Versuch, den Totalitarismus politisch-rechtlich zu bewerten. Hier heißt es insbesondere: „Im Land herrschte lange Zeit eine unbeschränktes Regime, das sich auf die Gewaltherrschaft einer kleinen Gruppe kommunistischer Funktionäre stützte, die im Politbüro des ZK der KPdSU unter Leitung des Generalsekretärs des ZK der KPdSU vereint waren… Die Unterlagen des Verfahrens, darunter auch Zeugenaussagen, bestätigen, dass die leitenden KPdSU-Strukturen die Initiatoren und die regionalen Strukturen häufig Protagonisten der Repressionen waren, die sich gegen Millionen von Sowjetbürgern richteten, nicht zuletzt gegen die deportierten Völker. So ging das einige Jahrzehnte lang.“
Einen gewissen Beitrag zu einer politisch-rechtlichen Bewertung des Totalitarismus leistete auch das russische Parlament. In der Präambel des Gesetzes der RF vom 18.10.1991 Nr. 1761-1 „Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen“ heißt es, dass „in den Jahren der sowjetischen Herrschaft Millionen von Menschen Opfer totalitärer Willkür wurden, Repressionen für politische und religiöse Überzeugungen, auf Grund sozialer, nationaler und anderer Merkmale zu erleiden hatten.“ Hier wird unterstrichen, das der jahrelange Terror und die Massenverfolgungen des eigenen Volkes mit der Idee von Recht und Gerechtigkeit unvereinbar sind.
Die Verbrechen des totalitären Regimes werden auch in der Erklärung des Obersten Sowjets der UdSSR vom 14.11.1989 erwähnt: „Über die Erklärung der Repressionen gegen zwangsumgesiedelte Völker für ungesetzlich und verbrecherisch, und über die Sicherstellung ihrer Rechte“, im Gesetz der RF vom 26.4.1991 Nr. 1107-1 „Rehabilitierung verfolgter Völker“ usw.
Allerdings gibt keines der oben genannten Dokumente dem totalitären Regime, das in der UdSSR im 20. Jahrhundert bestand, eine ausreichende politisch-rechtliche Charakterisierung.
4.2. Der wesentliche Sinn einer politisch-rechtlichen Bewertung liegt in der Distanzierung des heutigen Russland von der UdSSR und den Verbrechen des totalitären Regimes (sowohl in der Innen- als auch in der Außenpolitik), in einer Erklärung, dass für die heutige politische Elite und die russische Gesellschaft insgesamt die bolschewistischen Regierungsmethoden inakzeptabel sind.
Zudem ist eine solche Bewertung die überzeugendste Methode, um der russischen Öffentlichkeit und der ganzen Welt zu demonstrieren, dass Russland den Ideen eines Rechtsstaats verpflichtet ist.
Das Fehlen einer solchen Bewertung ermöglicht es den Anhängern verschiedener extremistischer ideeller Richtungen, die Verbrechen zu rechtfertigen, denen Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind, und weiterhin gewaltsame Methoden zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu propagieren. Ohne eine offizielle politisch-rechtliche Bewertung bleibt die Gefahr einer Rückkehr zu diesen Methoden bestehen.
Darüber hinaus wird eine politisch-rechtliche Bewertung zur Verbesserung des russischen Rechtssystems und der rechtlichen Praxis beitragen. Dadurch würde es möglich, korrekt zu bestimmen, welche der erhalten gebliebenen Normen der sowjetischen Gesetzgebung in der RF nicht mehr angewendet werden dürfen, welche ersetzt oder den gegenwärtigen Umständen angemessen ausgelegt werden müssen.
Schließlich ist eine politisch-rechtliche Bewertung des totalitären Regimes für den Geschichtsunterricht an Schulen und Universitäten von großer Bedeutung, für die Erziehung neuer Generationen von Russen. Hier bedarf es nicht nur eines Urteils von Seiten moralischer Autoritäten (selbst solcher wie Alexander Solzhenizyn), sondern auch einer eindeutigen juristischen Qualifizierung.
4.3. Die politisch-rechtliche Bewertung kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden.
Am angemessensten scheint der Weg einer gerichtlichen Bewertung, bei der jeder normativ-rechtliche Akt, der unter den Bedingungen des totalitären Regimes veröffentlicht wurde, von beliebigen betroffenen Personen angefochten werden kann. Dies kann – unter Berücksichtigung des oben erwähnten Beschlusses des Verfassungsgerichts der RF – nach den Bestimmungen von Kap. 24 der Zivilprozessordnung der RF erfolgen, mit dem Ziel, ihn vollständig oder teilweise seit seiner Annahme oder einem anderen vom Gericht bestimmten Zeitpunkt für ungültig zu erklären. Ein Gerichtsbeschluss über die Ungültigkeitserklärung eines Rechtsaktes führt nicht nur zur Annullierung dieses einen normativen Rechtsakts, sondern auch weiterer, die auf ihm basieren.
Das betrifft z. B. den Politbüro-Beschluss vom 30. Januar 1930 „Über die Liquidierung von Kulaken-Wirtschaften in Regionen der vollständigen Kollektivierung“ und dessen Realisierung (Millionen Bauern wurden verhaftet und verbannt). Es gilt für den vom Politbüro am 31. Juli 1937 bestätigten NKWD-Befehl „Über die Repression ehemaliger Kulaken, Straftäter und anderer antisowjetischer Elemente“ und seine Umsetzung (etwa 80.000 Verhaftete, von denen die Hälfte erschossen wurde) sowie eine lange Reihe ähnlicher Maßnahmen. Hinsichtlich dieser Verbrechen lagern in den Archiven viele tausend Dokumente, es gibt auch noch lebende Zeugen.
Eine derartige gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht nur möglich – wenn man die Bestimmungen der Zivilprozessordnung geringfügig abändert -, sondern auch notwendig. Es muss eine gemeinsame Basis geben, um eine große Anzahl juristischer Probleme zu lösen, die mit der Vergangenheit zusammenhängen, insbesondere:
1. Die Bestätigung der dominierenden Rolle, die die politische Führung der UdSSR bei der Planung und Durchführung der Repressionen spielte, somit des politischen Charakters der Repressionen in allen Fällen, in denen den Verfolgungsmaßnahmen keine objektiv bewiesenen Straftaten der Betroffenen zugrunde lagen. Dieses völlig objektive Faktum muss durch eine Gerichtsentscheidung ein für allemal festgestellt werden.
2. Die Bestätigung, dass die Beschlüsse von Partei- und Staatsorganen über die Schaffung verfassungswidriger quasigerichtlicher Organe juristisch nichtig sind. Ebenso sind auch die Beschlüsse dieser Organe juristisch nichtig.
3. Die Bestätigung der Tatsache, dass die Führer der Kommunistischen Partei (WKP (B) – KPdSU) und der UdSSR Verbrechen gegen das eigene Volk begangen haben – d. h., dass die Beschlüsse der Partei- und Staatsorgane über die Durchführung von Massenrepressionen, über die gewaltsame Beschlagnahme von Eigentum während der Kollektivierung, über die Deportationen von Völkern verbrecherisch (ungesetzlich, verfassungswidrig) waren. Millionen von Bürgern wurden Opfer dieser Verbrechen.
Diese Tatsachen sind für viele Russen, für die Opfer und ihre Nachkommen von juristischer Bedeutung. Sie können auch in vielen anderen Fällen Bedeutung haben – etwas bei der Entscheidung, ob russische Städte, Betriebe oder Straßen die Namen von Personen tragen dürfen, die an der Organisation der Massenrepressionen beteiligt waren.
Eine politisch-rechtliche Bewertung des kommunistischen Totalitarismus kann auch ohne Gerichtsverfahren vorgenommen werden. Eine juristisch in jeder Hinsicht korrekte politisch-rechtliche Bewertung des totalitären Regimes könnte in einer speziellen Erklärung des Präsidenten der RF erfolgen (ein Beispiel dafür ist die Erklärung „Über die Übereinstimmung mit der Verfassung“ vom 25. März 1993) oder in einer offiziellen Erklärung beider Kammern der Bundesversammlung.
Anhang 5
Abschluss der juristischen Rehabilitierung der Opfer des Terrors
Zum Abschluss der juristischen Rehabilitierung der Opfer des Terrors ist es erforderlich:
5.1. Am Rehabilitierungsgesetz Korrekturen vorzunehmen, die die Kategorien von Personen erweitern, die unter das Gesetz fallen, und die Restitution der Rechte der Repressionsopfer in größtmöglichem Umfang sicherstellen.
5.2. Im Gesetz ein Verfahren vorzusehen, das die Anwendung von Repressionen in den Fällen konstatiert, die nicht vollständig dokumentiert werden können (Verfahren gegen die Romanovs (die Zarenfamilie), „Katyn“ usw.)
5.3. In der Präambel zum Rehabilitierungsgesetz ist die Anmerkung über den „moralischen Schaden“ wieder einzufügen, der den Opfern durch den Terror zugefügt wurde. Diese Formulierung war 2004 vom Bundesgesetz Nr. 122-F3 gestrichen worden.
5.4. Rehabilitierungen sind auf staatliche Initiative (und nicht nur auf Antrag, wie jetzt) bei Repressionen vorzunehmen, die administrativ erfolgten (Bauern, die während der Kollektivierung verschickt wurden, andere Deportationen in verschiedenen Jahren).
5.5. Mit den Ländern, die zur Sowjetunion gehörten, sind internationale Abkommen über gemeinsame und koordinierte Arbeit im Hinblick auf die Rehabilitierung zu schließen,.
Anhang 6
Erneuerung der russischen Toponymie
Für die Staatsduma ist ein Gesetz zur Toponymie zu entwerfen und einzubringen, das es untersagt, das Andenken an Personen zu ehren und zu bewahren, die die Verantwortung für Massenrepressionen und andere schwere Verbrechen gegen die Rechte und Freiheiten von Menschen tragen. Strittige Punkte können gerichtlich geklärt werden, unter Heranziehung dokumentarischer historischer Belege, was allein schon für Aufklärung und Erziehung von großer Bedeutung ist.
Anhang 7
Bildung und Aufklärung
7.1. Die Themen „Totalitarismus“ und „Staatsterror“ der Sowjetzeit müssen im Unterricht zur vaterländischen Geschichte des 20. Jahrhunderts obligatorisch sein. Hierfür ist eine grundsätzlich neue Sammlung pädagogischer Unterrichtshilfen zu erstellen. Für deren Erarbeitung ist eine spezielle Ausschreibung zu veranlassen.
7.2. Wissenschaftliche Untersuchungen ebenso wie die Herausgabe wissenschaftlicher Werke und von Memoiren zur Geschichte des kommunistischen Totalitarismus sind von staatlicher Seite zu unterstützen.
7.3. Für das Staatsfernsehen sind spezielle wissenschaftliche und kulturelle Aufklärungsprogramme zu entwickeln.
7.4. Es ist ein eigenes Internet-Portal einzurichten, auf dem die wichtigsten Dokumente zur politischen Geschichte der Sowjetunion veröffentlicht werden, die in den Archiven vorhanden sind, ebenso die wichtigsten Forschungsarbeiten russischer und ausländischer Wissenschaftler. Ein derartiges Portal wird natürlich ein attraktives Zentrum der innerrussischen und interregionalen Zusammenarbeit, und — nicht minder wichtig — effizient auch für die internationale Zusammenarbeit sein, weil die entsprechenden Dokumente in den Archiven vieler Länder lagern. Das Portal könnte ein evidenter Beleg für Russlands Offenheit werden, für seine Bereitschaft, mit anderen Ländern gemeinsam an der Vergangenheit zu arbeiten.
7.5. Der politische Terror der Sowjetepoche muss in Dauerausstellungen in allen historischen und Heimatmuseen der RF präsent sein — eine ebenso obligatorische Komponente der Museumsarbeit wie der Große Vaterländische Krieg.
Anhang 8
Andere Maßnahmen zur Verhinderung einer Renaissance der totalitären Ideologie in der Gesellschaft
Sofern mit Annahme des vorliegenden Programms der Antitotalitarismus Teil der offiziellen russischen Politik wird, ist erforderlich:
8.1. Den Status des 30. Oktober – des Gedenktages für die Opfer politischer Verfolgungen – aufzuwerten. Ein Auftritt des Präsidenten an diesem Tag sollte zur Tradition werden. Den Leitern regionaler Verwaltungen ist zu empfehlen, jährlich an den Trauerfeierlichkeiten teilzunehmen, die an diesem Tag in den Regionen stattfinden.
8.2. Einen offiziellen Beschluss zu fassen, demzufolge öffentliche Auftritte von Staatsangestellten beliebiger Stellung, die die Verbrechen des totalitären Regimes leugnen oder rechtfertigen, mit einer Beschäftigung im Staatsdienst unvereinbar sind.
8.3. Eine Revision der offiziellen Gedenktage und der Feiertage vorzunehmen und sie an Ereignissen der jahrhundertelangen russischen Geschichte und nicht nur an der sowjetischen Periode zu orientieren. Beispielsweise beruht der Tag der russischen Miliz (der 10. November) auf dem Beschluss des NKWD von 1917, eine Arbeitsmiliz zu schaffen. Logischer wäre es vielmehr, den Tag der Polizei am 7. Juni zu Ehren des Dekrets von Peter I. vom 7. Juni 1718 zu begehen, mit dem in St. Petersburg die Hauptpolizei eingerichtet wurde. Positive Beispiele hierfür gibt es: Der Tag des Mitarbeiters bei der Staatsanwaltschaft (12. Januar) beruht auf dem Erlass Peters I. von 1722. Vielleicht sollte man dem Tag der nationalen Einheit am 4. November eine andere Bedeutung geben und ihn Gedenktag für die Opfer des Bürgerkriegs und der nationalen Versöhnung nennen.
8.4. Russland sollte die Schaffung eines Internationalen Gedenkinstituts anregen, das zu einem Zentrum für die gemeinsame Arbeit zur Aufarbeitung und Überwindung der totalitären Vergangenheit würde. Ein solches Institut könnte eine Alternative und Ergänzung zu den nationalen Gedenkinstituten werden, die in den letzten Jahren in vielen benachbarten Ländern entstanden sind und, wie die Erfahrung zeigt, in erheblichen Maße weniger der Aufarbeitung der Vergangenheit als eng verstandenen kurzfristigen nationalen Interessen dienen. Für unsere Beziehungen zu den Nachbarn und unsere weltweite Reputation wäre es extrem wichtig, dass gerade Russland Initiator eines solchen Projekts würde.
Anhang 9
Realisierung des Programms
Die Durchführung eines solchen nationalen gesellschaftlichen und staatlichen Programms ist unmöglich ohne eine enge Zusammenarbeit der Staatsmacht mit der Gesellschaft auf allen Ebenen. Insbesondere sind gesellschaftliche Organisationen heranzuziehen, außerdem Künstlerverbände, wissenschaftliche Vereinigungen, Berufsverbände – Historiker, Museumsmitarbeiter, Heimatkundler, Pädagogen — sowie natürlich Vertreter der traditionellen Konfessionen. Es ist von besonderer Wichtigkeit, die Jugend mit einzubeziehen.
Vor allem ist:
9.1. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Rates zur Entwicklung von Zivilgesellschaft und Menschenrechten, der Präsidialverwaltung und Regierung der RF ins Leben zu rufen, die innerhalb von drei Monaten die Vorschläge des Rates im Detail und konkrete Wege für die Umsetzung des Programms ausarbeitet.
9.2. Die Rehabilitierungskommission beim Präsidenten der RF müsste reorganisiert, ihre Vollmachten erweitert und ihre Arbeit aktiviert werden, um ihr in Zukunft zentrale koordinierende Funktionen bei der Realisierung dieses Programms zu übertragen.
9.3. Es sollte eine gesellschaftliche und staatliche gemeinnützige Stiftung gegründet werden, über die in Form einer privat-staatlichen Partnerschaft die kostspieligsten Komponenten des Programms finanziert werden können: Aufstellung von Denkmälern, die Einrichtung von Museen und Gedenkstätten usw.
Anhang 10
Internationale Aspekte des Programms
Die Realisierung dieses Programms wäre äußerst erschwert und sein positiver Effekt für das Image Russlands, die Modernisierung des öffentlichen Bewusstseins, die Selbstachtung des Volkes und die Führung des Landes beschränkt, wenn dem Programm nicht von vornherein eine internationale Ausrichtung gegeben wird.
Man könnte z. B. das Programm des Gedenkens als ein gemeinsames für alle Länder der ehemaligen UdSSR konzipieren, die daran teilnehmen möchten, vielleicht auch für alle Staaten des ehemaligen „sozialistischen Lagers“.
10.1. In dieser Eigenschaft könnte man es auf einem von Russland in Moskau einberufenen Gipfel der Länder der ehemaligen UdSSR (des ehemaligen „sozialistischen Lagers“) vorstellen. Der Gipfel könnte entweder zur Eröffnung des Denkmals für Opfer des totalitären Regimes im Zentrum Moskaus stattfinden oder zur Eröffnung (Grundsteinlegung) wenigstens einer der beiden vorgeschlagenen Gedenkstätten in Moskau oder St. Petersburg.
10.2. Man könnte den Ländern der ehemaligen UdSSR (des „sozialistischen Lagers“) internationale Vereinbarungen vorschlagen über die gemeinsame Arbeit zur Rehabilitierung der Opfer des totalitären Regimes und über die Gestaltung der Bestattungsorte politischer Repressionsopfer als Gedenkstätten.
10.3. Man könnte ein für alle Länder der ehemaligen UdSSR (des „sozialistischen Lagers“) gemeinsames Gedenkbuch im Internet (eine Datenbank) vorschlagen: „Opfer des totalitären Regimes in der UdSSR in den Ländern des ehemaligen sozialistischen Lagers“, ebenso die Zusammenarbeit bei der Einrichtung eines Internet-Portals, wo die wichtigsten Dokumente zur politischen Geschichte der Sowjetunion platziert werden.
10.4. Wir empfehlen auch die Schaffung eines Internationalen Gedenkinstituts, das das Zentrum für die gemeinsame Arbeit von Gesellschaft und Staaten der ehemaligen UdSSR (des ehemaligen „sozialistischen Lagers“) wird, um die totalitäre Vergangenheit zu überwinden und die Positionen in der Beurteilung der Geschichte des 20. Jahrhunderts anzunähern.
